In Deutschland wird vor einem Fussballspiel immer gegen Rassismus geworben, und alle tun so aufgeklärt. So war ich ziemlich erstaunt, von diesem “Racial Profiling” in Deutschland zu hören. Der 26 jährige Student Aaron K. mit deutschem Pass und schwarzer Hautfarbe erlebt immer wieder auf der Fahrt von Kassel nach Frankfurt, dass er bei einer Bundespolizeikontrolle als einziger Fahrgast kontrolliert wird. Obwohl dieses gegen das Gleichstellungsgebot des Grundgesetz verstößt, hat die Bundespolizei eine interne Anweisung, die sich “Racial Profiling” nennt. So werden schwarze Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe sofort verdächtig und nach ihren Personalien gefragt.
Diese Vorgehensweise wird mit der Bekämpfung von Terrorismus begründet. Als sich Aaron K. sich geweigert hat seine Papier zu zeigen und darum bat auch die anderen Fahrgäste zu kontrollieren, wurde er hart angefasst. Als er dann noch diese Methode als NS-Methode bezeichnete, wurde er wegen Beleidigung angezeigt. Dieses ließ Aaron K. nicht auf sich beruhen und bekam in der letzten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) recht, da dieses Vorgehen gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstösst. Das Urteil wegen der angeblichen Beleidigung wurde aufgehoben, denn er wurde tatsächlich zu einer Geldstrafe in einer vorherigen Instanz verurteilt.
(vgl. Hannoversche Allgemeine Zeitung, 31.10.2012, “Schwarze Haut und immer verdächtig”)
Den Vergleich mit der NS-Zeit von Aaon K. kann ich in diesem Fall sehr gut verstehen, denn aus meiner Sicht hat dieser durchaus eine Berechtigung. In Hannover hätte die Bundespolizei allerdings mit dieser Methode sehr viel zu tun, denn hier wohnen zum Glück viele Menschen mit schwarzer Hautfarbe, und mir gefällt das sehr, denn ich finde diese Hautfarbe gut und ich unterhalte mich gerne mit Menschen aus anderen Kulturen. Außerdem haben inzwischen viele schwarze Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit. Dieses Vorgehen der Bundespolizei ist skandalös.
Die RAF bestand auch nur aus Weißen…